Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
Beispieltext für einen erfundenen Betrieb. Auf einer echten Website stehen hier die AGB, die der Betrieb oder seine Rechtsberatung liefert.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Arbeiten der Garage Nockenwelle GmbH an Fahrzeugen ihrer Kundinnen und Kunden: Service, Reparaturen, MFK-Vorbereitung, Pneuwechsel und Einlagerung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind.
2. Auftrag und Offerte
Ein Auftrag kommt zustande, wenn Sie uns das Fahrzeug mit einem besprochenen Arbeitsumfang übergeben. Auf Wunsch erhalten Sie vorher eine schriftliche Offerte. Offerten gelten einen Monat.
3. Zusätzliche Arbeiten
Stellen wir während der Arbeit fest, dass weitere Arbeiten nötig sind, holen wir vorher Ihre Zustimmung ein, in der Regel telefonisch. Ohne Ihre Zustimmung führen wir keine zusätzlichen Arbeiten aus.
4. Probefahrten
Soweit es für Diagnose oder Kontrolle nötig ist, machen wir mit Ihrem Fahrzeug Probefahrten.
5. Ersetzte Teile
Ersetzte Teile legen wir Ihnen auf Wunsch ins Fahrzeug. Sonst entsorgen wir sie fachgerecht. Tauschteile gehen an den Lieferanten zurück.
6. Abholung
Wir melden Ihnen, wann das Fahrzeug abholbereit ist. Wird es nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dieser Meldung abgeholt, können wir für den Abstellplatz eine angemessene Gebühr verrechnen.
7. Zahlung
Die Rechnung ist bei Abholung fällig, bar oder mit Karte. Eine Rechnung mit Zahlungsfrist ist nach Vereinbarung möglich.
Bis zur vollständigen Bezahlung können wir das Fahrzeug zurückbehalten (Retentionsrecht, Art. 895 ZGB).
8. Gewährleistung
Mängel an unseren Arbeiten oder an eingebauten Teilen melden Sie uns bitte sofort nach der Entdeckung. Wir beheben sie kostenlos, soweit sie auf unsere Arbeit oder ein fehlerhaftes Teil zurückgehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
9. Pneuhotel
Eingelagerte Räder bewahren wir trocken und dunkel auf, bis zum nächsten Wechsel oder bis zur Abholung. Werden eingelagerte Räder nach schriftlicher Mahnung nicht abgeholt, können wir sie nach einer angemessenen Frist entsorgen.
10. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Wertsachen, die im Fahrzeug zurückbleiben, haften wir nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR). Bitte nehmen Sie Wertsachen vor der Übergabe heraus.
11. Datenschutz
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
12. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Garage Nockenwelle GmbH, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.