Zum LaborLabor

Beispielseite · fiktiver Betrieb · Stufe T4 Vetrina Estesa

Saison für Winterpneus: Wechseltermin jetzt sichern.Termin anfragen

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Arbeiten der Garage Nockenwelle GmbH an Fahrzeugen ihrer Kundinnen und Kunden: Service, Reparaturen, MFK-Vorbereitung, Pneuwechsel und Einlagerung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind.

2. Auftrag und Offerte

Ein Auftrag kommt zustande, wenn Sie uns das Fahrzeug mit einem besprochenen Arbeitsumfang übergeben. Auf Wunsch erhalten Sie vorher eine schriftliche Offerte. Offerten gelten einen Monat.

3. Zusätzliche Arbeiten

Stellen wir während der Arbeit fest, dass weitere Arbeiten nötig sind, holen wir vorher Ihre Zustimmung ein, in der Regel telefonisch. Ohne Ihre Zustimmung führen wir keine zusätzlichen Arbeiten aus.

4. Probefahrten

Soweit es für Diagnose oder Kontrolle nötig ist, machen wir mit Ihrem Fahrzeug Probefahrten.

5. Ersetzte Teile

Ersetzte Teile legen wir Ihnen auf Wunsch ins Fahrzeug. Sonst entsorgen wir sie fachgerecht. Tauschteile gehen an den Lieferanten zurück.

6. Abholung

Wir melden Ihnen, wann das Fahrzeug abholbereit ist. Wird es nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dieser Meldung abgeholt, können wir für den Abstellplatz eine angemessene Gebühr verrechnen.

7. Zahlung

Die Rechnung ist bei Abholung fällig, bar oder mit Karte. Eine Rechnung mit Zahlungsfrist ist nach Vereinbarung möglich.

Bis zur vollständigen Bezahlung können wir das Fahrzeug zurückbehalten (Retentionsrecht, Art. 895 ZGB).

8. Gewährleistung

Mängel an unseren Arbeiten oder an eingebauten Teilen melden Sie uns bitte sofort nach der Entdeckung. Wir beheben sie kostenlos, soweit sie auf unsere Arbeit oder ein fehlerhaftes Teil zurückgehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

9. Pneuhotel

Eingelagerte Räder bewahren wir trocken und dunkel auf, bis zum nächsten Wechsel oder bis zur Abholung. Werden eingelagerte Räder nach schriftlicher Mahnung nicht abgeholt, können wir sie nach einer angemessenen Frist entsorgen.

10. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Wertsachen, die im Fahrzeug zurückbleiben, haften wir nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR). Bitte nehmen Sie Wertsachen vor der Übergabe heraus.

11. Datenschutz

Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

12. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Garage Nockenwelle GmbH, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.